Kontaktieren Sie uns frühzeitig beim Vorwurf der Vergewaltigung
Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung. Der Straftatbestand findet sich in Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung zusammenfasst.
Wenn Sie sich mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert sehen, sollten Sie sofort unsere Kanzlei mit darauf spezialisierten Anwälten kontaktieren. In vielen Fällen handelt es sich um eine falsche Beschuldigung. Nur Anwälte mit Erfahrung in diesem Gebiet können den Vorwurf entkräften.
Meist steht Aussage gegen Aussage. Es bedarf Expertise und Erfahrung, um den Beschuldigten aus dieser misslichen Lage herauszuholen.
Kontaktieren Sie uns am besten so früh wie möglich. Wirft die Staatsanwaltschaft Ihnen eine Vergewaltigung vor, werden Sie sich mit intensiven Ermittlungen der Polizei konfrontiert sehen. Das schließt unter anderem eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung und U-Haft ein. Als Anwälte beraten wir Sie in dieser Drucksituation umfassend und schützen Sie zum Beispiel vor unbedachten Aussagen, die Ihnen später zum Nachteil gereichen.
Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch, wenn der Vorwurf der Vergewaltigung zutreffen mag. Das ist unsere Aufgabe als Rechtsanwälte. In diesem Fall versuchen wir die Strafe zu minimieren.
Wir stehen auch Opfern zur Verfügung und unterstützen gerne bei einer Nebenklage.
Für den Notfall
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