Richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
Bei Sexualdelikten jedweder Art müssen Sie mit einer Hausdurchsuchung sowie mit der Beschlagnahmung einzelner Vermögensgegenstände rechnen. In der Regel stehen die Beamten früh morgens vor Ihrer Haustüre. Erst mit diesem Besuch erfahren Sie, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Das ist für Sie ein Schock, gleichwohl sollten Sie souverän agieren.
Erstens ist es wichtig, die Haustüre zu öffnen. Andernfalls ruft die Polizei einen Schlüsseldienst und verschafft sich auf diese Weise Zugang zu Ihrer Wohnung. Zweitens sollten Sie den Durchsuchungsbeschluss in Ruhe durchlesen. Sie sollten diesem Beschluss vor allem entnehmen, was Ihnen die Behörden konkret vorwerfen. Drittens sollten Sie der Sicherstellung von Gegenständen formal widersprechen. Was genau sichergestellt wird, hängt von der vorgeworfenen Straftat ab. Bei Kinderpornografie konzentrieren sich die Ermittler zum Beispiel auf Datenträger, bei einer Vergewaltigung wollen sie neben Datenträgern Kleidungsstücke und andere potenzielle Beweismittel mitnehmen.
Der Widerspruch gegen die Sicherstellung verhindert zwar nicht die Mitnahme, aber die Polizei muss dann zum Mittel der Beschlagnahmung greifen. Das hat zur Folge, dass ein Richter über die Beschlagnahmung entscheiden muss. Prüfen Sie viertens, ob die Beamten sämtliche beschlagnahmten Gegenstände im Protokoll verzeichnet haben.
Kontaktieren Sie zudem während oder kurz nach der Hausdurchsuchung unsere Kanzlei. Wir schöpfen anschließend alle rechtlichen Mittel aus. Wir beantragen unter anderem Akteneinsicht, um den Stand des Ermittlungsverfahrens analysieren zu können. Zusätzlich können wir eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss einreichen sowie auf eine schnelle Herausgabe des Beschlagnahmten drängen.
Zwei weitere Tipps: Vernichten Sie keinesfalls Beweismittel, wenn die Polizei an Ihrer Tür klingelt. Das kann eine Verdunklungsgefahr und damit die Untersuchungshaft begründen. Machen Sie darüber hinaus von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.
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