Polizeiliche Vorladung: So sollten Sie sich verhalten

Reagieren Sie nicht ohne Anwalt auf eine polizeiliche Vorladung

Wenn die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, versendet sie meist zeitnah eine polizeiliche Vorladung. An dem im Brief genannten Termin wollen Beamte den Beschuldigten vernehmen. Es besteht jedoch keine Pflicht, einer solchen Vorladung Folge zu leisten. Viele Empfänger begehen den Fehler, dass sie zur Vernehmung erscheinen und ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage tätigen. Vielfach führen diese Aussagen zu einem irreparablen Schaden im späteren Prozess.

Wir raten Ihnen, den Vorladungstermin nicht wahrzunehmen. Das Ignorieren einer polizeilichen Vorladung geht für Sie mit keinerlei Nachteilen einher. Sie sollten das Schreiben aber auch nicht ignorieren. Ein Ermittlungsverfahren bedeutet in der Regel, dass Sie sich mit weiteren Aktionen der Polizei beziehungsweise der Staatsanwaltschaft konfrontiert sehen werden. Kontaktieren Sie stattdessen sofort nach Erhalt der Vorladung unsere Kanzlei.

Wir beantragen daraufhin Akteneinsicht. Erst mit dieser Einsicht können wir und Sie einschätzen, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Erkenntnisse die Polizei bis dato gesammelt hat. Ausschließlich auf dieser Basis können wir eine fundierte Verteidigungsstrategie konzipieren. Nur so können wir beispielsweise feststellen, ob Sie dauerhaft Ihr Schweigerecht nutzen sollten.

Dieser Tipp ist wichtig, wenn Sie doch einen Vorladungstermin besuchen: Aussagen bei einer Vernehmung lassen sich nicht mehr tilgen. Häufig verteidigen sich Beschuldigte bei einer polizeilichen Vorladung mit guter Absicht. Juristische Laien und Menschen, die mit Vernehmungen keine Erfahrung haben, können die möglichen negativen Konsequenzen nicht erkennen. Besser ist deshalb das Nicht-Erscheinen, da Sie klugerweise sowieso keine Informationen preisgeben.