Wir verteidigen Sie effizient beim Vorwurf der sexuellen Nötigung
Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.
Nötigung liegt dann vor, wenn der vermeintliche Täter das Opfer zu sexuellen Handlungen zwingt. Sexuelle Nötigung setzt ein Nötigungsmittel voraus. Im Regelfall ist das die Anwendung von Gewalt, es kann aber auch psychischer Druck sein.
Bei einer solchen Anschuldigung ist zu prüfen, ob tatsächlich der Straftatbestand sexuelle Nötigung erfüllt ist. Die Bandbreite ist weit: Zum Teil gibt es in diesem Bereich Falschanschuldigungen, bei denen wir die Unschuld unserer Mandanten darlegen müssen.
Teilweise ist der Vorwurf aber auch richtig. In dieser Situation versuchen wir, das Strafmaß für unsere Mandanten zu reduzieren.
Grundsätzlich ist dieser Vorwurf ein heikles Thema. Es geht nicht nur um das Urteil, zugleich droht Beschuldigten die gesellschaftliche Isolation. Deswegen wirken wir darauf hin, möglichst einen öffentlichen Prozess zu vermeiden. Verhindern lässt sich das nicht immer, manchmal lassen sich aber eine Einstellung des Verfahrens oder ein Strafbefehl realisieren. Die Frage, inwieweit eine Verteidigungsstrategie effizient ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Kontaktieren Sie uns am besten sofort, wenn Sie von einer solchen Anschuldigung erfahren. Dann können wir sogleich anwaltliche Gegenmaßnahmen ergreifen.
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