Sexualstrafrecht München

Strafverteidiger in Sexualstrafsachen in München

Heindl & Lang Rechtsanwälte – Fachanwälte für Strafrecht

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht – in München und bundesweit

Kein strafrechtlicher Tatbestand ist gesellschaftlich so sensibel wie der Vorwurf eines Sexualdelikts – allein diese Beschuldigung genügt, die soziale Existenz des Verdächtigten nachhaltig zu zerstören. Deshalb sollte beim Vorwurf eines Sexualdeliktes (zB. Vergewaltigung oder sexueller Mißbrauch) unverzüglich ein auf das Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger beauftragt werden.

Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstrafverfahren. Unsere Strafverteidiger haben alle große Erfahrung im Umgang mit der Verteidigung aller im Sexualstrafrecht vorkommenden Delikten.

Wir verteidigen ohne Unterschied vorurteilsfrei zu Unrecht Beschuldigte ebenso wie nach rechtlichen Maßstäben möglich, schuldige Täter und arbeiten hierzu mit namhaften psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen zusammen. Bei fachübergreifenden Fragen auf andere Rechtsgebieten (z.B. familienrechtlichen Fallgestaltungen) verweisen wir erforderlichenfalls an kompetente Kollegen, so daß für unsere Mandanten stets eine spezialisierte  juristische Betreuung gewährleistet ist.
Ob jemand Täter oder doch Opfer ist, steht erst am Ende des Strafverfahrens als Ergebnis fest – nicht schon zu Beginn.

Zugleich nutzt Rechtsanwalt Tom S. Heindl sämtliche juristische Mittel. Dazu zählen Beschwerden gegen eine Hausdurchsuchung oder gegen die Anordnung einer Untersuchungshaft.

Tom S. Heindl entstammt einer bundesweit angesehen Juristen-Familie. Er hat in München und in Passau Jura studiert und bei der renommierten Kanzlei Hieronimi und Schickler seine Laufbahn als Rechtsanwalt für Strafrecht begonnen.

Er und seine Mitarbeiter garantieren eine persönlich intensive und fachlich korrekte Betreuung. Kontaktieren Sie die Kanzlei am besten sofort, wenn Sie sich mit einem Ermittlungsverfahren innerhalb des Strafrechts auseinandergesetzt sehen. Erfahrungsgemäß minimiert eine sofortige anwaltliche Betreuung die möglichen Konsequenzen, sie verhindert zum Beispiel unbedarfte Aussagen.

Polizeiliche Vorladung
Reagieren Sie nicht ohne Anwalt

Wenn die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, versendet sie meist zeitnah eine polizeiliche Vorladung. An dem im Brief genannten Termin wollen Beamte den Beschuldigten vernehmen. Es besteht jedoch keine Pflicht, einer solchen Vorladung Folge zu leisten. Viele Empfänger begehen den Fehler, dass sie zur Vernehmung erscheinen und ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage tätigen. Vielfach führen diese Aussagen zu einem irreparablen Schaden im späteren Prozess.

Festnahme
Deutlich verkürzte Untersuchungshaft

Wenn die Staatsanwaltschaft gegen Sie einen Haftbefehl beantragt und genehmigt bekommt, kann die Polizei Sie jederzeit festnehmen. Gewöhnlich tauchen Polizeibeamte zu diesem Zeitpunkt zeitnah an Ihrer Adresse, an Ihrem Arbeitsplatz oder anderswo auf. Für die Betroffenen bedeutet eine Festnahme und die Überführung in eine Justizvollzugsanstalt eine Ausnahmesituation. Sie werden unvermittelt aus ihrem Alltag gerissen.

Fachanwalt für Strafrecht
Tom S. Heindl

Tom S. Heindl ist Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Rechtsgebiet des Strafrechts. Tom S. Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristenfamilie...

Fachgebiete

Beim Sexualstrafrecht handelt es sich um einen heiklen Rechtsbereich für Beschuldigte und Angeklagte. Solche Delikte lösen im privaten Umfeld genauso wie in der Öffentlichkeit eine große Empörung aus.

Mehr Informationen

Die sexuelle Belästigung als Straftatbestand umfasst mehrere mögliche Delikte. Es kann sich zum Beispiel um Exhibitionismus oder Übergriffigkeit unter der Schwelle der sexuellen Nötigung handeln.

Mehr Informationen

Bei der sexuellen Nötigung handelt es sich um eine schwere Straftat, die mehrere Jahre Freiheitsstrafe bedeuten kann. Geregelt ist das im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs, der die Delikte sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandelt.

Mehr Informationen

Eine Vergewaltigung stellt ein schweres Sexualdelikt dar, das eine mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Eventuell entscheidet ein Richter in besonders schweren Fällen mit Wiederholungsgefahr auch auf lebenslängliche Sicherheitsverwahrung.

Mehr Informationen

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann sich auf unterschiedliche Delikte beziehen. Allen gemein ist, dass eine gewisse Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt wird.

Mehr Informationen

Illegale Pornographie ist als Straftatbestand im Paragrafen 184 des Strafgesetzbuchs geregelt. Dieses Delikt umfasst mehrere Straftatbestände. Dazu zählt die Kinder- und Jugendpornografie.

Mehr Informationen

Sexualstrafrecht Anwälte - Informieren Sie sich über unsere Fachgebiete