Sexueller Missbrauch – Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch

Bei sexuellem Missbrauch besitzt der Täter eine besondere Machtstellung

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch kann sich auf unterschiedliche Delikte beziehen. Allen gemein ist, dass eine gewisse Hilflosigkeit des Opfers ausgenutzt wird. Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch unterscheidet sich von Straftatbeständen wie sexuelle Nötigung und Vergewaltigung dergestalt, dass der Täter eine besondere Machtstellung qua Position besitzt.

Er ist zum Beispiel ein Erziehungsberechtigter und missbraucht ein Kind. Das ist im Paragrafen 176 StGB geregelt. Der Paragraf 174 StGB stellt den Missbrauch an Schutzbefohlenen unter Strafe. Damit sind als mögliche Täter unter anderem Lehrer gemeint. Paragraf 179 StGB sanktioniert den Missbrauch an widerstandsunfähigen Personen. Das umfasst geistig Behinderte, die sich aufgrund ihrer Behinderung nicht wehren können.

Alle diese Paragrafen haben zum Ziel, die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen zu schützen, die dieses Schutzes besonders bedürfen. Entsprechend hohe Strafen sieht der Gesetzgeber vor, entsprechend konsequent gehen die Ermittlungsbehörden bei einem solchen Verdacht auch vor.

Die Strafverteidigung bei sexuellem Missbrauch differiert je nach Rahmenbedingungen in der Strategie. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder liegt tatsächlich ein sexueller Missbrauch vor. In diesem Fall versuchen wir, das Strafmaß zu reduzieren. Eventuell ist es auch möglich, einen öffentlichen Prozess mit einem Strafbefehl zu verhindern. Oder die Anschuldigung ist falsch, dann zielen wir auf die Einstellung des Verfahrens beziehungsweise bei einem Prozess auf Freispruch.