Kinderpornografie – Strafverteidigung bei Kinderpornos

Wir versuchen einen öffentlichen Prozess zu verhindern!

Die Strafverteidigung bei Kinderpornos konzentriert sich meist darauf, einen öffentlichen Prozess zu verhindern. Möglich sind eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld oder ein Strafbefehl ohne öffentlichen Prozess. Wichtig ist in der Regel, eine Hauptverhandlung zu verhindern. Eine Geldzahlung als Strafe erweist sich im Vergleich zu einem öffentlichen Prozess als wesentlich besser. Damit meiden unsere Mandaten die erhebliche Rufschädigung, die mit einer Strafverteidigung bei Kinderpornos einhergehen kann.

Es kann bei einer Strafverteidigung bei Kinderpornos auch sein, dass wir die Erfüllung des Straftatbestands infrage stellen. Oftmals liegt ein Graubereich vor. Die Definition eines Kinderpornos ist nicht so klar, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Vielfach handelt es sich um Jugendpornografie, was strafrechtlich weitaus unproblematischer ist. Teilweise ist nichtmal dieser Straftatbestand erfüllt.

Grundsätzlich hat die Anzahl an Strafverfahren in diesem Bereich massiv zugenommen. Das liegt an neuen Möglichkeiten der Polizeibehörden. Sie führen international bei Händlern von kinderpornografischen Schriften regelmäßig Razzien durch, dabei gelangen sie an zahlreiche Kundendaten. Darunter fallen zum Beispiel Bankverbindungen oder IP-Adressen, mit diesen Daten lassen sich Kunden leicht identifizieren. Die Folge sind Ermittlungsverfahren. Meistens bekommen das die Beschuldigten erst mit, wenn die Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt und hierbei gewöhnlich Datenträger beschlagnahmt. In einer solchen Situation sollten uns Beschuldigte sofort kontaktieren.