FAQ zum Sexualstrafrecht

Häufig gestellte Fragen zum Sexualstrafrecht
Was bedeutet eine Bewährungsstrafe im Sexualstrafrecht?

Gerichte können eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Die Bewährungszeit bestimmen die Richter zwischen einem Zeitraum von zwei Jahren und fünf Jahren. Im Sexualstrafrecht gibt es bei vielen minderschweren Delikten wie sexueller Nötigung eine realistische Chance, dass das Gericht die Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt.

In der festgelegten Zeit sollten Verurteilte keine Straftaten begehen, das gilt nicht nur für Delikte im Sexualstrafrecht. Ansonsten droht die Vollstreckung der Freiheitsstrafe. Das entscheiden die Richter im Einzelfall. Sie können bei weiteren Straftaten alternativ zusätzliche Bewährungsauflagen erteilen.

Die Bewährungsauflagen des ursprünglichen Beschlusses sowie möglicherweise spätere Auflagen sollten Betroffene penibel beachten. Verstöße können ebenfalls zur Aufhebung der Bewährung führen. Typische Auflagen sind die Zahlung von Schmerzensgeld und die Teilnahme an einer Therapie.

Lässt sich eine Freiheitsstrafe nicht verhindern, wirkt unsere Kanzlei auf eine Aussetzung zur Bewährung hin. Das ermöglicht Angeklagten, ihr Leben weitgehend normal weiterzuführen.

Welche Strafen im Sexualstrafrecht?

Die einschlägigen Straftatbestände im Sexualstrafrecht finden sich im Strafgesetzbuch, im Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung hat der Gesetzgeber die einzelnen Punkte aufgelistet. Grundsätzlich sieht das Sexualstrafrecht für solche Taten im Vergleich zu anderen Delikten hohe Strafen vor. Der konkrete Strafrahmen unterscheidet sich, es gibt eine große Bandbreite an Straftaten. Dazu zählen die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung und der Besitz kinderpornografischer Schriften.

Bei sexuellen Handlungen basiert das Strafmaß unter anderem auf der Art der Tat und der Ausführung. Sexuelle Handlungen differieren. Eine sexuelle Nötigung setzt voraus, dass der Täter Gewalt anwendet, verbal droht oder die Lage einer schutzlosen Person ausnutzt. Die Freiheitsstrafe beträgt mindestens ein Jahr, bei einem sexuellen Übergriff dagegen mindestens sechs Monate. In einem besonders schweren Fall liegt die Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Voraussetzung eines besonders schweren Falls ist insbesondere der Vollzug des Beischlafs, also das Delikt Vergewaltigung.

Es existieren weitere Abstufungen. Wer die Tat mit einer mitgeführten Waffe begeht, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechnen. Wendet der Täter die Waffe an, legt das Sexualstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren fest. Diese genannten Regelungen stehen im Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs. Sollte das Opfer infolge der Tat sterben, kommt Paragraf 178 zur Anwendung: die Richter müssen eine Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe aussprechen.

Das Sexualstrafrecht umfasst spezielle Paragrafen für besonders schützenswerte Opfergruppen. Als Beispiele verdienen der sexuelle Missbrauch von Kindern, der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen und der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung Erwähnung. Bei einem sexuellen Missbrauch eines Kindes beträgt der Strafrahmen zwischen sechs Monate und zehn Jahre Freiheitsstrafe. Beachtenswert ist die hohe Obergrenze: Diese Straftat kann zu einer langen Haftstrafe führen.

Vorgetäuschte Vergewaltigung – Wann empfiehlt sich der Gang zum Anwalt?

Sobald Sie vom Tatvorwurf einer Vergewaltigung erfahren, sollten Sie mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen. Angesichts der Schwere des Vorwurfs und der komplizierten Aufklärung ist ein rasches anwaltliches Handeln unabdingbar.

Vorgetäuschte Vergewaltigungen sind im Sexualstrafrecht nicht selten, die Zusammenhänge unterscheiden sich. Sie kommen beispielsweise in zerrütteten Beziehungen oder im Zuge einer Trennung vor. Auch am Arbeitsplatz hat es bereits solche, teilweise medial spektakulär begleiteten Fälle gegeben.

Die Problematik bei Vergewaltigungen ist grundsätzlich, dass es meistens keine Zeugen gibt. Aussage steht gegen Aussage. Es hängt deshalb viel von der Glaubwürdigkeit der Aussagen ab. Beweise existieren meist nicht. Das darf Beschuldigte nicht beruhigen. Richter verurteilen Angeklagte, wenn sie der Aussage des vermeintlichen Opfers glauben.

Für Betroffene bedeutet das, dass sie dringend einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt im Sexualstrafrecht benötigen. Die Auseinandersetzung und Infragestellung der Aussagen erfordert ein hohes Maß an Expertise. Meine Aufgabe ist es zum Beispiel, Widersprüche in den Äußerungen des angeblichen Opfers zu erkennen. Psychologische Gutachten können die Glaubwürdigkeit ebenfalls unterminieren. Zudem konzentriere ich mich auf die konkrete Schilderung des Tatvorgangs. In einigen Fällen lassen sich diese Schilderungen nicht nachvollziehen: Es ist unwahrscheinlich oder unmöglich, dass die Tat in dieser Weise geschehen ist.

Je früher ich mich mit allen diesen Aspekten befassen kann, desto größer sind die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung. Sie sollten sich sofort an mich wenden, wenn das vermeintliche Opfer mit einer Strafanzeige droht.

Warum so schnell wie möglich zum Anwalt?

Bei sämtlichen Delikten im Bereich des Sexualstrafrechts empfiehlt es sich, dass Sie möglichst rasch Kontakt zu einem versierten Rechtsanwalt aufnehmen. Das gilt insbesondere, wenn Sie sich bereits mit polizeilichen Maßnahmen wie einer Hausdurchsuchung konfrontiert sehen. Sie sollten zudem sofort einen Anwalt kontaktieren, sobald Sie Ermittlungen gegen sich erahnen. Erhebt beispielsweise jemand gegen Sie den Vorwurf der Vergewaltigung und droht mit einer Strafanzeige, sollten Sie ebenfalls das Gespräch mit einem Rechtsanwalt suchen.

Dank dieser frühzeitigen Kontaktaufnahme kann ich Sie umfassend auf den Umgang mit den Behörden vorbereiten. Viele Beschuldigte sagen ohne anwaltliche Unterstützung aus, weil Polizisten sie überrumpeln. Das erweist sich oftmals als fataler Fehler. Staatsanwälte verwenden vermeintlich problemlose Aussagen oftmals gegen die Angeklagten. Zusammen besprechen wir, welches Verhalten sich angesichts der Beweis- und Indizienlage am besten eignet. Die Bandbreite reicht vom Schweigen bis zur ausführlichen Aussage.

Sobald Sie sich bei mir melden, kann ich die vorhandene Ermittlungsakte bei der zuständigen Behörde anfordern. Dadurch erhalten wir Einblick in den konkreten Vorwurf sowie in den Ermittlungsstand. Auf dieser Basis können wir eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln.

Dazu gehört die Zielstellung, die von den Rahmenbedingungen abhängt. Das Ziel kann zum Beispiel die Einstellung des Verfahrens sein. In anderen Fällen wirken wir auf einen Freispruch vor Gericht oder auf ein geringes Strafmaß hin.

Der schnelle Kontakt zu meiner Kanzlei versetzt mich zusätzlich in die Lage, zielgerichtet gegen polizeiliche Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung oder eine Verhaftung vorzugehen.

Welche Leistungen erbringt ein Anwalt im Ermittlungsverfahren?

Im Ermittlungsverfahren vor einer Hauptverhandlung unterstütze ich Sie in dreifacher Form: Erstens berate ich Sie umfassend. Zweitens entwickele ich mit Ihnen eine fundierte Verteidigungsstrategie. Drittens leite ich konkrete Schritte für Sie ein.

Die umfassende und frühzeitige Beratung empfiehlt sich dringend. Ich kläre Sie im Erstgespräch zum Beispiel über das richtige Verhalten gegenüber den Behörden auf. So sollten Sie sich erst nach Absprache mit mir zum Tatvorwurf einlassen. Es kann sich auch als besser erweisen, die Aussage zu verweigern. Dazu analysiere ich die Sachlage. Ich fordere zum einen die Ermittlungsakte an und prüfe die Beweis- und Indizienlage. Zum anderen höre ich mir Ihre Schilderungen an.

Während des Ermittlungsverfahren kann ich mit unterschiedlichen Maßnahmen gegen die Behörden vorgehen. Ich kann zum Beispiel gegen die Beschlagnahmung bei Hausdurchsuchungen Widerspruch einlegen, das Erscheinen zu einer freiwilligen polizeilichen Vorladung sage ich in Ihrem Auftrag ab. In schwereren Fällen wie einer angeblichen Vergewaltigung müssen Beschuldigte zudem mit Untersuchungshaft rechnen. Auch dagegen werde ich aktiv.

Meine Strategie zielt darauf, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Damit bleibt meinen Mandaten die Öffentlichkeit erspart. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine Option ist das Akzeptieren eines Strafbefehls. Der Strafbefehl stellt eine nicht-öffentliche Verurteilung ohne Hauptverhandlung dar. Auch eine Einstellung des Verfahrens, gegebenenfalls gegen Auflagen, liegt im Bereich des Möglichen.

Wie eine Hauptverhandlung funktioniert?

Mein Ziel im Sexualstrafrecht ist es meistens, eine Hauptverhandlung zu verhindern. Auch diese sensiblen Delikte verhandeln die Gerichte grundsätzlich öffentlich, was für Beschuldigte mit einer schweren Bürde einhergeht. Die öffentliche Begleitung kann ihren Ruf ruinieren. Das gilt selbst dann, wenn die Richter sie freisprechen.

Bei schweren Straftaten wie einer Vergewaltigung lässt sich eine Hauptverhandlung aber oft nicht verhindern. Eine Ausnahme besteht, wenn sich das vermeintliche Opfer im Vorfeld in starke Widersprüche verstrickt. Dann können Staatsanwälte das Verfahren einstellen, alternativ kann das Gericht eine Hauptverhandlung verhindern. Bei einer entsprechenden Sachlage wirke ich mit Schriftsätzen darauf hin.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, folgt diese strengen Formalien. Verhandlungen beginnen mit der Feststellung der Personalien und der Verlesung der Anklageschrift. Zudem belehrt der Richter den Angeklagten über sein Schweigerecht. Ob meine Mandanten von diesem Schweigerecht Gebrauch machen sollten, besprechen wir im Vorfeld. In den einen Prozessen empfiehlt sich das konsequente Schweigen, in den anderen erweist sich eine umfassende Aussage als klüger.

Im Verlauf des Prozesses sagt das angebliche Opfer aus, sofern es ein konkretes Opfer gibt. Unter anderem bei Verhandlungen im Bereich Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie entfällt dieser Punkt. Zudem erscheinen unterschiedliche Zeugen vor Gericht. Zur Beweisaufnahme gehört die Auswertung von Beweismitteln wie DNA-Spuren. Bei Delikten im Sexualstrafrecht spielen häufig auch psychologische Gutachter eine wichtige Rolle.

Anwälte der Verteidigung intervenieren mit strafprozessualen Anträgen sowie inhaltlichen Beiträgen zugunsten ihres Mandanten. Sie rufen zudem Entlastungszeugen auf und organisieren Sachverständige. Zeugen der Anklage hinterfragen sie kritisch, das Gleiche gilt bei belastenden Beweismitteln.

Welche Kosten fallen für die anwaltliche Vertretung an?

Die Kosten für die juristische Vertretung in einem Strafverfahren lassen sich nicht pauschal benennen. Erstens kommt es auf die konkrete Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt an. Als Basis kann das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dienen, das Vergütungsverzeichnis sieht jeweils einen Gebührenrahmen für die unterschiedlichen Tätigkeiten vor. Innerhalb dieser Rahmen kann der Anwalt einen Tarif festlegen. Darüber hinaus können beide Seiten eine Vergütung über den gesetzlich festgelegten Höchstsätzen bestimmen.

Zweitens hängen die Kosten stark vom Umfang des anwaltlichen Engagements ab. Es spielt zum Beispiel eine erhebliche Rolle, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder ob eine Hauptverhandlung stattfindet. Bei einer Hauptverhandlung fragt sich unter anderem, wie viele Prozesstage diese dauert.

Sollte ein Gericht einen Angeklagten verurteilen, verlangen die Richter zusätzlich Geld für die Gerichtskosten. Bei einem Freispruch entstehen die Kosten nicht. Noch besser: Sollten die Richter den Angeklagten freisprechen, trägt die Staatskasse die Kosten für die Verteidigung. Allerdings orientiert sie sich an den gesetzlichen Anwaltsgebühren, bei einer höheren Vergütung müssen Freigesprochene die Mehrkosten alleine tragen.

Eine Prozesskostenbeihilfe gibt es im Strafrecht nicht, diese zahlt der Staat ausschließlich im Zivilrecht. Entgegen eines verbreiteten Irrtums ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers für später Verurteilte nicht kostenlos. Die Staatskasse übernimmt zuerst die Vergütung, verlangt sie aber von Verurteilten zurück. Bei einem Freispruch verzichtet der Staat auf diese Rückforderung.

Grundsätzlich empfiehlt sich bei den heiklen Verfahren im Sexualstrafrecht ein Wahlverteidiger mit Expertise und Erfahrung in diesem Deliktsbereich. Auf einen Pflichtverteidiger ohne tiefgehende Kenntnisse sollte sich kein Angeklagter verlassen.